In einer geschwächten Form steht das Steuerentlastungspaket für Unternehmen kurz bevor. Das Volumen dieses Paketes, auf das sich Bund und Länder geeinigt haben, beträgt jährlich 3,2 Milliarden Euro.
Unsicherheit in der Union
Die Zustimmung der Union ist noch nicht sicher. Die Partei möchte eine Verbindung mit Entlastungsmaßnahmen für Landwirte herstellen. Darüber hinaus möchte sie die Fortgeltung der Agrar-Diesel-Rückerstattung diskutieren.
Änderungen im Gesetz
Das Gesetz hat eine bemerkenswerte Änderung erfahren. Sein Kernstück, eine Investitionsprämie von 15 Prozent für Klimaschutzmaßnahmen, wurde gestrichen.
Teile des Gesetzes bleiben bestehen
Trotz Änderungen bleiben bestimmte Aspekte des Gesetzes bestehen. Dazu gehören zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen und eine Ausweitung der Forschungszulage. Für sechs Jahre können auch fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Wohnungsbau steuerlich abgeschrieben werden.
Planmäßige Überprüfung des Gesetzes
Der Vermittlungsausschuss soll sich am 21. Februar mit dem Gesetz befassen.
Kritik und Auswirkungen auf Länder und Kommunen
Es gab Kritik von Ländern und Kommunen am ursprünglichen Gesetzentwurf. Der Grund dafür war, dass die erwarteten Mindereinnahmen bei ihnen verbleiben sollten. Das geringere Volumen des Pakets mildert jedoch die Belastung der Länder und Kommunen.
Steuerentlastungen zur Stärkung der Wirtschaft
Das Ziel der Steuerentlastungen besteht darin, die stagnierende Wirtschaft anzukurbeln. Ursprünglich waren Entlastungen von 7 Milliarden Euro pro Jahr ab 2024 und insgesamt 32 Milliarden Euro in den nächsten Jahren geplant.
Vorschlag der FDP-Fraktion
Die FDP-Fraktion hat vorgeschlagen, den Solidaritätszuschlag für alle abzuschaffen, um Unternehmer zu entlasten.