Die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft macht entscheidende Fortschritte, mit dem letztem Teil des Wasserstoffpakets, das nun in Position ist. Die Einigung über die Gasmarkt-Richtlinie wurde gestern Abend erzielt, was die Kontrolle von Gasverteilungsnetzwerken bis hin zu Import-Terminals ermöglicht.
Betrieb von Wasserstoffleitungen in bestehenden Strukturen
Es gab eine Kontroverse über die “horizontale” Trennung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen. Transportunternehmen und Stadtwerke hatten den Betrieb von Wasserstoffleitungen in bestehenden Strukturen favorisiert. Dieses Modell ist nun explizit erlaubt, wodurch die Umnutzung von Erdgasleitungen für Wasserstoff vorangeht.
Neue Regelungen und deren Wirkung
Die Kommission verlangt eine mindestens gesellschaftsrechtliche und buchhalterische Entflechtung. Dies gilt jedoch nur für Transportnetze, Verteilnetze sind von der Regulierung ausgenommen. Infolgedessen können Eigentümer ihr eigenes “Vertriebssystem für Wasserstoff” aufbauen.
Priorisierung von Sektoren und Netzplanung
Eine geeinte Passage gewährt “schwer zu dekarbonisierenden Sektoren” Vorrang bei der Wasserstoffversorgung. Dies geht einher mit der Verordnung, dass auch Verteilnetzbetreiber die Planung von Wasserstoffnetzen vornehmen müssen. Im Gegenzug verlangen die Abgeordneten auch eine Planung für die Stilllegung von Gasnetzen.
Entschädigung und Neubewertung
Eine Besonderheit ergibt sich, wenn Erdgasleitungen außer Betrieb genommen werden, bevor sie abgeschrieben sind. In diesen Fällen werden die Eigentümer eine Kompensation erwarten. Daher müssen nationale Regulierungsbehörden Leitlinien für die Abschreibung und Neuberechnung von Netzentgelten vorlegen.
Europäisches Netzwerk und Pläne
Außerdem wird diskutiert, ein europäisches Netzwerk der Wasserstoffnetzbetreiber, das ENNOH, einzurichten. Es gibt jedoch Bedenken bezüglich der Planung des Wasserstoffnetzes durch ENTSOG und potenziellen Risiken. Diese Themen werden in zukünftigen Diskussionen sicherlich eine Rolle spielen.