Das Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten ist zurück und bietet erhebliche Vorteile für Hausbauer und Erstkäufer. Starten wir mit den wichtigsten Informationen.
Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten
Im Dezember wurde das Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten (KfW 297/298) unerwartet gestoppt. Jetzt ist es wieder aufgelegt und Antragssteller können ab dem 20. Februar wieder Fördermittel und zinsgünstige Kredite beantragen. Es stehen 762 Millionen Euro an zinsverbilligten Krediten für das Jahr 2024 zur Verfügung.
Neubau und Ersterwerb von Klimahäusern
Förderungen für den Neubau und Ersterwerb von Klimahäusern können bis zu 100.000 Euro betragen. Bei Gebäuden, die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erreichen, können es sogar bis zu 150.000 Euro sein.
Andere Förderprogramme
Es gibt auch andere Förderprogramme wie das “Genossenschaftliches Wohnen”, das 15 Millionen Euro in 2024 verteilt, und das “Altersgerecht Umbauen”, das 150 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Zuschüsse sind für bauliche Maßnahmen wie bodengleiche Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder den Einbau von Aufzügen erhältlich. Förderungen sind auch durch das Wohneigentumsprogramm und das Programm Wohneigentum für Familien verfügbar.
Weitere Möglichkeiten
Auf Länder- und kommunaler Ebene gibt es noch mehr Förderprogramme. Diese bieten weitere Möglichkeiten, kommen aber mit unterschiedlichen Konditionen. Junge Familien und Haushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen haben die besten Chancen auf eine Förderung.
Auflagen und Konditionen
Auch wenn die Förderprogramme attraktiv sind, sollten Bauherren sich über Mindestauflagen und Zinskonditionen genau informieren. Förderprogramme haben begrenzte Mittel und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Neue Wohnungen und finanzielle Belastungen
Die geplante Anzahl neuer Wohnungen von der Bundesregierung wurde von 400.000 auf 265.000 reduziert. Eine Förderung ist daher notwendig, um steigende Mieten und finanzielle Belastungen für die Bevölkerung zu vermeiden.