Bedeutende Änderungen in der Energieeffizienznormen für Gebäude in der EU kommen auf uns zu, ohne allerdings eine Renovierungspflicht einzuführen.
Neue Energieeffizienz-Standards für Gebäude
Die EU hat sich auf neue Standards für Energieeffizienz in Gebäuden geeinigt. Die Reform sieht vor, dass alle Neubauten ab 2030 klimaneutral sein sollen. Bis 2050 soll dieser Standard für den gesamten Gebäudebestand gelten.
Reduzierung des Energieverbrauchs der Wohngebäude
Die gesetzten Ziele betreffen auch den Energieverbrauch: Bis 2030 soll der durchschnittliche Energieverbrauch von Wohngebäuden um 16% sinken und bis 2035 um 20 bis 22%. Hierbei handelt es sich um Schlüsselmaßnahmen im Rahmen des Klimapakets “Fit for 55”, welches die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% reduzieren will.
Opposition zu genereller Sanierungspflicht und steigende Kosten
Eine generelle Sanierungspflicht stößt auf Opposition, da die hohen Kosten für Hausbesitzer oft unerschwinglich sind, insbesondere in strukturschwachen Regionen. Hinzu kommen die in den letzten drei Jahren steigenden Kosten für Bau und Handwerk.
Neue Richtlinien für Heizanlagen
Die neuen Richtlinien sehen auch die schrittweise Abschaffung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe vor. So wird ab 2025 der Einbau von Gas- oder Ölheizungen nicht mehr finanziell gefördert, mit Ausnahme von Hybridlösungen wie z.B. Gaskessel mit Solarthermieanlage oder Wärmepumpe.
Solaranlagen und öffentliche Gebäude
Wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, wird zur Installation von Solaranlagen verpflichtet. Öffentliche Gebäude sind noch strengeren Vorschriften unterworfen: Sie müssen bereits ab 2028 saniert werden und 16% der am schlechtesten sanierten öffentlichen Gebäude müssen bis 2033 renoviert werden.
Es bleibt den einzelnen Ländern jedoch überlassen, wie sie diese Richtlinie umsetzen. Insbesondere “worst performing buildings” sollten prioritär saniert werden.