Die Erfahrung zeigt: Versicherungen zahlen nicht immer nach einer Schadensmeldung. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Leistungsausschlüssen und grober Fahrlässigkeit bis hin zu Fehlern bei der Schadensmeldung. Als Versicherungsnehmer sollten Sie daher zunächst das Kleingedruckte Ihrer Versicherung genau unter die Lupe nehmen.
Ablehnung und Reaktion
Verweigert Ihre Versicherung die Schadenszahlung, wird sie Ihnen ein Ablehnungsschreiben zukommen lassen. Reagiert Ihre Versicherung nicht auf Ihre Schadensmeldung, sollten Sie dieser eine Frist zur Erledigung setzen. Bleibt eine Reaktion weiterhin aus, kann ein erneutes Schreiben mit Fristsetzung hilfreich sein. Ebenso kann ein Beschwerdeschreiben an die Versicherung wirksam sein.
Ombudsmann und Anwalt
Sollten Sie mit der Entscheidung Ihrer Versicherung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, sich an einen Ombudsmann zu wenden. Dies ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Anwaltseinschaltung die Kosten selbst getragen werden müssen, auch wenn Sie im Recht sind.
Besondere Vorsicht bei großen Schadenssummen
Insbesondere wenn es um große Schadenssummen von über 50.000 Euro geht, ist besondere Vorsicht geboten und der Einsatz von unabhängiger Hilfe empfehlenswert. Anlaufstellen können dabei Fachanwälte für Versicherungsrecht oder eingetragene Versicherungsberater sein. Ein von diesen beauftragter unabhängiger Sachverständiger wird den entstandenen Schaden begutachten und bewerten.
Außergerichtliches Sachverständigungsverfahren
Sollten die Ergebnisse des Versicherers und des selbst beauftragten Sachverständigen voneinander abweichen, wird ein außergerichtliches Sachverständigungsverfahren empfohlen. Hierbei werden beide Parteien ihre Standpunkte vorlegen und eine Lösung suchen.
Wahlfreiheit bei Sanierungsfirmen
Bei der Beauftragung von Sanierungsfirmen haben Sie als Versicherungsnehmer Wahlfreiheit. Sie sind nicht verpflichtet, die von Ihrem Versicherer vorgeschlagene Firma zu akzeptieren.