Die Erschließung von Baugrundstücken ist ein entscheidender Schritt vor der Bebauung. Dieser Artikel wirft einen genauen Blick darauf, was es bedeutet, ein Grundstück zu erschließen und welche Kosten und Voraussetzungen damit verbunden sind.
Voraussetzungen für die Bebaubarkeit
Um ein Grundstück bebauen zu können, sind vier Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören der Anschluss an ein öffentliches Straßennetz, die Strom- und Wasserversorgung sowie eine sichergestellte Entwässerung. Ein Anschluss an Gasleitungen, Telefon- oder Kabelnetze ist hingegen nicht zwingend erforderlich.
Öffentliche und private Erschließung
Die Erschließung eines Grundstücks kann in zwei Kategorien unterteilt werden: die öffentliche und die private Erschließung. Die öffentliche Erschließung wird von der Kommune durchgeführt und reicht bis zur Grenze des Grundstücks. Die private Erschließung beginnt ab der Grundstücksgrenze und ist die Aufgabe der Bauherren.
Kosten der Erschließung
Die Erschließungskosten sind im Allgemeinen vom Grundstücksbesitzer zu tragen. Diese Kosten können jedoch stark variieren und hängen von regionalen Regelungen, der Lage des Grundstücks, seiner Fläche und der Nutzung des Gebäudes ab. In der Regel liegen die Erschließungskosten für die meisten Neubaugrundstücke zwischen 15 und 40 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittlichen Kosten für die Erschließung von Strom betragen 2000 bis 3000 Euro, für Wasser 2000 bis 5000 Euro, für Gas etwa 2000 Euro und für die Telekommunikation unter 1000 Euro.
Zusätzliche Kosten und Beiträge
Es kann vorkommen, dass Erschließungsbeiträge nachgezahlt werden müssen, wenn die endgültigen Kosten noch nicht feststehen oder die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Zudem können im Laufe der Zeit zusätzliche Kosten durch sogenannte “Verbesserungsbeiträge” für Modernisierungsmaßnahmen entstehen. Diese Regelungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich.
Kostenübernahme im Kaufvertrag
Oftmals wird im Notarvertrag festgelegt, dass die Erschließungskosten bis zum Eigentumsübergang vom Verkäufer getragen werden. Es ist daher ratsam, die Übernahme der Erschließungskosten im Kaufvertrag ausdrücklich zu regeln.