Ab dem 1. April unterstützt das Qualifizierungsgeld Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Ein Schritt, der inmitten des Strukturwandels in der deutschen Wirtschaft durch Digitalisierung und dem Ziel der Klimaneutralität, besonders interessant ist.
Arbeitsagentur zahlt für Weiterbildung
Die Arbeitsagentur übernimmt während der Weiterbildung die Lohnkosten und zahlt den Arbeitnehmern das Qualifizierungsgeld. Dieses beträgt 60 Prozent des Nettogehalts oder 67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern. Die Unternehmen selbst tragen dabei die Kosten für die Weiterbildung.
Kritik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Die Einführung des Qualifizierungsgeldes ist nicht ohne Kritik. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bemängelt die Komplexität des Prozesses und den Ausschluss kleiner Unternehmen.
Einschränkungen und Rahmenbedingungen
Trotz der Kritik gibt es keine Branchenbeschränkung für das Qualifizierungsgeld. Es ist für alle Unternehmen zugänglich, vorausgesetzt, ein Großteil der Belegschaft ist betroffen. Förderfähige Weiterbildungen müssen mehr als 120 Stunden umfassen und von einem zertifizierten Bildungsträger angeboten werden. Anträge können online gestellt werden.
Budget und Mittelverwendung
Das Förderbudget für das Qualifizierungsgeld liegt bei etwa 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2024. Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheiden die örtlichen Arbeitsagenturen.