Ab dem 1. Januar 2024 tritt ein neues Heizungsförderprogramm in Kraft, das den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizsystemen beschleunigen soll. Die neuen Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Das neue Heizungsförderprogramm
Das neue Gesetz sieht vor, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dies ist ein wesentlicher Teil des Programms und zeigt das Engagement für den Klimaschutz. Die Förderanträge können ab Ende Februar bei der KfW eingereicht werden.
Anwendungsbereich und Fördervoraussetzungen
Zunächst gilt das Programm nur für Neubaugebiete. Zudem werden 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter Heizungen gefördert. Dabei sind weitere Zusatzförderungen und Boni unter bestimmten Bedingungen möglich. Die maximale Förderung kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.
Finanzielle Aspekte
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro für Einzelhäuser, für Mehrparteienhäuser gelten gestaffelte Beträge. Darüber hinaus bietet die KfW zinsvergünstigte Kredite an. Förderanträge können ab dem 27. Februar 2024 eingereicht werden.
Übergangsregelungen und Fristen
Für die Antragstellung sind Übergangsregelungen und Fristen festgelegt. Diese sind zu beachten, um in den Genuss der Förderungen zu kommen.
Expertenmeinungen
Die Meinungen von Experten zur neuen Förderregelung fallen positiv aus. Sie sehen die Förderung als zielgenauer an und sind der Meinung, dass sie mehr Menschen erreichen könnte.
Geschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus
Eigentümer, die die Immobilien selbst nutzen, können sich über einen Geschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus freuen. Dies sind zusätzliche Anreize, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme attraktiver machen.