Der 1. April markiert einen Wendepunkt in der deutschen Gesetzgebung – die Legalisierung des Konsums und Anbaus von Cannabis. Tauchen Sie ein in die Details dieses bemerkenswerten Ereignisses.
Die neue Regelung bezüglich des Besitzes von Cannabis
Der Besitz von Cannabis ist nun legal, aber es gibt bestimmte Grenzen. Ein Erwachsener darf bis zu 25 Gramm bei sich führen. Zuhause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm pro Person gestattet.
Anbau von Cannabis
Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft den Anbau von Cannabis. Nun ist es erlaubt, bis zu drei Pflanzen anzubauen. Alternativ können Erwachsene Cannabis von nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen beziehen.
Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit
Die Legalisierung erstreckt sich auch auf den öffentlichen Raum. So ist der Konsum in Bars und Biergärten ebenfalls erlaubt.
Cannabiskonsum am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz gibt es spezielle Regeln, die zu beachten sind. Der Konsum während der Arbeitszeit kann zu einer Kündigung führen, da Arbeitnehmer eine “ungetrübte Arbeitsleistung” schulden. Solange die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird, ist der Konsum in kleineren Mengen erlaubt. Bei auffälligem Verhalten hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken.
Regelungen bezüglich Drogentests und Diskriminierung
Eine wichtige Klärung hat das Gesetz auch in Bezug auf Drogentests und Diskriminierung gebracht. Selbst bei auffälligem Verhalten ist ein Drogentest nicht erlaubt. Eine Regel wie “Keine Kiffer bei uns” ist ebenfalls nicht zulässig.
Freizeit und Cannabiskonsum
Ein entscheidender Aspekt, der besonders hervorzuheben ist, betrifft die Freizeit von Arbeitnehmern. Sie haben das Recht, in ihrer Freizeit zu tun, was ihnen gefällt – einschließlich des Konsums von Cannabis.