In einem Rechtsstreit um das Design von Schuhen hat der Sportartikelhersteller Puma vor dem EU-Gericht eine Niederlage erlitten.
Das in der EU eingetragene Design, das ursprünglich von Puma stammt, wurde vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) für ungültig erklärt. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass die Pop-Sängerin Rihanna ein ähnliches Muster bereits vor der offiziellen Registrierung des Designs durch Puma getragen hatte.
Antrag eines niederländischen Unternehmens
Der Antrag auf Nichtigkeitserklärung wurde durch das niederländische Unternehmen Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) eingereicht. Das Hauptziel der Geschmacksmusterregistrierung ist es, das Design vor Nachahmungen zu schützen und es muss neu sein.
Gericht lehnt Klage von Puma ab
Das Gericht wies die Klage von Puma ab und stützte sich dabei auf Beweise, die durch Fotos auf Rihannas Instagram-Account gefunden wurden, auf denen sie die besagten Schuhe trägt.
Pumas Verteidigung wurde zurückgewiesen
Puma argumentierte, dass die Schuhe von Rihanna nicht wahrgenommen worden seien, was vom Gericht allerdings nicht akzeptiert wurde.
Für Puma besteht immer noch die Möglichkeit, gegen das Urteil des EU-Gerichts beim Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.