Das aktualisierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt ab Januar 2024 in Kraft, es enthält neue Vorschriften für Heizsysteme und eine Erhöhung des CO2-Preises.
Neue Vorschriften für Heizsysteme
Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet ab Januar 2024 zum Einbau von Heizungen, die zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Diese Regelung ist in Neubaugebieten bereits jetzt gültig. In Gebieten außerhalb von Neubaugebieten wird die Regelung wirksam, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Bestehende Heizungsanlagen sind von den neuen Vorschriften ausgenommen.
Erhöhung des CO2-Preises
Ab Januar 2024 erhöht sich der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2. Diese Kosten werden zwischen Vermietern und Mietern geteilt.
Auslaufen der Energiepreisbremse
Die Mehrwertsteuer auf Gas kehrt ab März 2024 zum ursprünglichen Prozentsatz von 19% zurück. Die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom enden am 31. Dezember 2023.
Klima-Geschwindigkeitsbonus und Sanierungskonfigurator
Bei frühzeitigem Austausch alter fossiler Heizungen gibt es einen Klima-Geschwindigkeitsbonus. Dieser fördert 20% der Investitionskosten. Zwischen Anfang 2024 und dem Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung besteht zudem die Möglichkeit, noch eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen.
Der Sanierungskonfigurator des Bundeswirtschaftsministeriums ermöglicht die Simulation von Heizungstausch oder anderen Maßnahmen.